Gebäudereinigung mit Steuerbonus (§ 35a EStG) – so sichern Sie sich 20 % zurück

  • 20 % Steuerbonus (direkter Abzug): Der Bonus mindert Ihre Einkommensteuer – nicht nur Ihr zu versteuerndes Einkommen.
  • Anerkennung klappt meist, wenn 3 Dinge stimmen: Rechnung vorhanden, unbar bezahlt, Arbeitskosten separat erkennbar.
  • Wir machen’s Ihnen einfach: Sie bekommen eine nachvollziehbare Rechnung (Arbeitsanteil klar), damit Sie Rechnung + Zahlungsbeleg sauber ablegen können.
Terminvereinbarung
Premium Gebäudereinigung
Sie sind hier:

20 % der Arbeitskosten zurückholen – mit Rechnung & Überweisung

Wenn die Reinigung in Ihrem privaten Haushalt stattfindet, können Sie häufig 20 % der begünstigten Arbeitskosten steuerlich geltend machen – als direkten Abzug von Ihrer Einkommensteuer (bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen).

Damit das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, zählt vor allem eins: saubere Nachweise (Rechnung + unbare Zahlung).

Glanz und Pflanz reinigt zuverlässig – und Sie erhalten eine Rechnung, bei der die relevanten Posten für § 35a EStG klar nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Mobil Siegel
Fachbetrieb Qualität inder Gebäudereinigung
Zufriedenheitsgarantie Glanz und Pflanz
Materialschonend umweltbewusst 2
Sauber. Pünktlich. Verbindlich.
Top bewertet auf Google ✅
Terminvereinbarung
Jetzt anrufen
Kurz & klar

Steuerbonus nach § 35a EStG: Das Wichtigste auf einen Blick

1

20 % Steuerbonus – direkt von der Steuer

Wenn die Reinigung in Ihrem privaten Haushalt stattfindet, können Sie häufig 20 % der begünstigten Arbeitskosten als Steuerbonus nutzen – das senkt Ihre Einkommensteuer direkt (nicht nur das Einkommen).

2

4 Voraussetzungen – dann klappt’s meist

Privater Haushalt, Rechnung vorhanden, unbar bezahlt (Überweisung/Lastschrift) und der Arbeitsanteil ist erkennbar. Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – Material zählt nicht.

3

Rechnung, die sauber passt

Glanz und Pflanz reinigt zuverlässig und stellt die Rechnung so aus, dass die relevanten Posten klar nachvollziehbar sind. So haben Sie Rechnung + Zahlungsbeleg ordentlich beisammen – ohne Stress beim Nachweis.

Avatar Elias Ceruso Gebäudereinigungsmeister Horb

Jetzt prüfen lassen, ob der Steuerbonus möglich ist

Unsicher, ob Ihre Reinigung steuerlich „passt“?

Schildern Sie kurz Objekt, Ort und Wunschleistung. Wir sagen Ihnen offen, welche Leistungen im privaten Haushalt typischerweise sauber nachweisbar sind – und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.

Beratungsanfrage +49 1520 9676075

Wann ist § 35a EStG bei Reinigung relevant?

Entscheidend sind zwei Punkte:

  • Ort: Die Leistung muss im Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück stattfinden (z. B. Wohnung, Haus, Treppenhaus im Objekt, Terrasse/Garten am Wohngrundstück).
  • Kontext: Es muss sich um einen privaten Haushalt handeln – nicht um reine Gewerberäume.

Wenn Sie uns kurz sagen, wo gereinigt wird und was genau ansteht, sagen wir Ihnen vorab offen, ob das typischerweise in Richtung § 35a EStG passt.

Welche Leistungen sind im privaten Haushalt meist begünstigt?

Typische Beispiele, die im Haushalt häufig anerkannt werden:

  • Unterhalts- / Standardreinigung in Wohnung oder Haus
  • Fenster- / Glasreinigung (privat)
  • Reinigung von Küche, Bad, WC und Böden
  • Außenbereiche am Wohngrundstück (z. B. Terrasse/Gartenpflege als haushaltsnahe Tätigkeit)

Häufige Stolperfallen (damit es keine Überraschung gibt)

  • Barzahlung: Führt sehr oft zur Ablehnung – unbar zahlen (Überweisung/Lastschrift) ist Voraussetzung.
  • Material & Produkte: Zählen nicht zum Bonus – begünstigt ist der Arbeitsanteil.
  • Haushaltsauflösung / Entrümpelung: Wird häufig nicht als haushaltsnah anerkannt.
  • Solar-/PV-Reinigung: Kann je nach Fall unterschiedlich eingeordnet werden – hier lohnt sich eine kurze Einzelfallprüfung (wir sagen Ihnen, was wir sicher zusagen können).
Avatar Elias Ceruso Gebäudereinigungsmeister Horb

In 60 Sekunden zur Einschätzung + Angebot

Kurze Info reicht: Ort, Objekt (Wohnung/Haus) und welche Leistung Sie wünschen.

Sie erhalten eine klare Rückmeldung, ob die Reinigung im privaten Haushalt in der Regel unter § 35a EStG fällt – und im Anschluss ein transparentes Angebot.

Beratungsanfrage +49 1520 9676075

Das zählt als „Arbeitskosten“ – und das nicht

✅ Begünstigt (typisch):

  • Arbeitszeit / Lohn
  • Fahrtkosten (wenn ausgewiesen)
  • Maschinen-/Geräteeinsatz (wenn Teil der Arbeitsleistung)

❌ Nicht begünstigt:

  • Material / Reinigungsmittel / Waren
Fachbetrieb Qualitaet inder Gebaeudereinigung 1

So läuft es bei Glanz und Pflanz ab

  1. Kurze Anfrage (Ort, Objekt, gewünschte Leistung)
  2. Termin & Durchführung – pünktlich, sauber, verbindlich
  3. Rechnung mit nachvollziehbarer Darstellung der Kosten
  4. Unbar zahlen (Überweisung/Lastschrift) – Zahlungsbeleg aufbewahren
  5. In der Steuererklärung angeben (Rechnung + Zahlungsnachweis bereithalten)

Für Mieter: Geht das auch?

Ja – oft über Nebenkosten (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister).

Wichtig: Mieter können § 35a EStG grundsätzlich auch nutzen, selbst wenn sie den Vertrag mit dem Dienstleister nicht selbst abgeschlossen haben.

Glaz und Planz Logo Reinigungsdienst in Horb am Neckar

Erfahrungsberichte von glücklichen Kunden von Glanz und Pflanz

Gepostet auf Google Google
Johannes Niedermayer profile picture
Johannes Niedermayer
1. Juni, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ein Fachbetrieb aus der Region, auf den man sich zu 100 % verlassen kann! Wenn es im Arbeitsalltag oft stressig zugeht, ist es Gold wert, einen Partner zu haben, der im Hintergrund geräuschlos für perfekte Sauberkeit sorgt. Herr Ceruso kümmert sich persönlich darum, dass alles reibungslos abläuft. Die Böden glänzen, die Räume wirken super gepflegt und das gesamte Team arbeitet sehr professionell und materialschonend. Wer in Horb am Neckar einen echten Reinigungsprofi sucht, ist hier an der perfekten Adresse. Fünf Sterne!
Gepostet auf Google Google
Frank Niederstätter profile picture
Frank Niederstätter
16. Februar, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top-Service durch Herr Ceruso
Gepostet auf Google Google
Diana Strebl profile picture
Diana Strebl
9. Februar, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind echt zufrieden mit Glanz & Pflanz. Der Kontakt war freundlich und unkompliziert, Termine haben gepasst und die Arbeit wurde sauber und gründlich gemacht. Man merkt einfach, dass hier zuverlässig gearbeitet wird. Würden wir auf jeden Fall wieder buchen und können es guten Gewissens weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Kathrin Heß profile picture
Kathrin Heß
13. Januar, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir nutzen Glanz und Pflanz sowohl für die Fensterreinigung als auch für die Gartenpflege. Es ist toll, alles aus einer Hand zu bekommen. Das Team ist extrem freundlich, arbeitet sehr materialschonend und hinterlässt alles in einem Top-Zustand. Besonders hervorzuheben ist die persönliche Betreuung durch Herrn Ceruso. Hier zählt der Handschlag noch was! Auch die Nutzung umweltfreundlicher Reinigungsmittel gibt mir ein gutes Gefühl. Ein toller Betrieb aus Horb, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann.
Gepostet auf Google Google
Dennis Streche profile picture
Dennis Streche
6. August, 2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben verschiedene Reinigungsarbeiten in unserem Privathaus gebucht und waren überaus zufrieden mit der erbrachten Leistung. Pünktlich, zuverlässig, saubere Arbeit- kann ich nur wärmstens empfehlen 👍🏼
Gepostet auf Google Google
Laslo Balindt profile picture
Laslo Balindt
23. Juli, 2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Alles bestens. Sehr nette Mitarbeiter. Professionell. Tip Top. Gerne wieder.
Gepostet auf Google Google
R profile picture
R
19. Juli, 2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr freundliches Personal und ein hervorragender Service. Absolut empfehlenswert!
Gepostet auf Google Google
Gabi Fischer profile picture
Gabi Fischer
19. Juli, 2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin absolut begeistert von Glanz und Pflanz! Der Reinigungsservice ist professionell, zuverlässig und hinterlässt jedes Mal ein perfektes Ergebnis – ob im Haus oder im Garten. Das Team ist freundlich, pünktlich und arbeitet sehr sorgfältig. Besonders schön: Man merkt, dass hier mit Herz gearbeitet wird. Klare Empfehlung für alle in Horb am Neckar und Umgebung!
Gepostet auf Google Google
Madleen Schmidt profile picture
Madleen Schmidt
17. Juli, 2025
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind mehr als zufrieden mit der Gartengestaltung! Von ersten Beratungsgespräch bis zur finalen Umsetzung hat einfach alles gestimmt. Das Team war zuverlässig, freundlich und hat mit viel Liebe zum Detail gearbeitet. Unsere Wünsche wurden berücksichtigt und mit tollen eigenen Ideen ergänzt-das Ergebnis ist ein absoluter Traumgarten! Vielen Dank für die großartige Arbeit-wir können diesen Betrieb uneingeschränkt weiterempfehlen!
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

 

Häufige Fragen

Muss ich bar zahlen dürfen?
Besser nicht. Für die Steuerermäßigung muss die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen – unbar ist Voraussetzung.
Muss ich die Rechnung ans Finanzamt mitschicken?
Meist nicht sofort – aber Sie sollten Rechnung + Zahlungsbeleg jederzeit vorlegen können
Zählt Fensterputzen/Glasreinigung im Privathaushalt?
Als haushaltsnahe Tätigkeit wird Hausarbeit wie Reinigen/Fenster putzen in der Übersicht typischerweise als begünstigt geführt – wenn es im Haushalt erfolgt und unbar bezahlt wird.
Wird eine Haushaltsauflösung/Entrümpelung anerkannt?
In der beispielhaften Übersicht wird Haushaltsauflösung als nicht begünstigt eingeordnet.
Fachbetrieb Qualität inder Gebäudereinigung in Horb

Keine Überraschungen mit dem Finanzamt

Wir sagen Ihnen ehrlich, was typischerweise anerkannt wird.

Schreiben Sie uns kurz, wo gereinigt werden soll und was genau ansteht. Danach bekommen Sie eine transparente Einschätzung und ein Angebot ohne versteckte Posten.

Beratungsanfrage +49 1520 9676075

Weitere Dienstleistungen

Fachbetrieb Qualität inder Gebäudereinigung

Geprüft durch Elias Ceruso

Die aktuellen Infos auf der Seite zu unseren Gebäudereinigungsdiensten beruhen auf bewährten Qualitätsstandards und wurden vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft.

Mehr über Elias Ceruso