20 % Steuerbonus – direkt von der Steuer
Wenn die Reinigung in Ihrem privaten Haushalt stattfindet, können Sie häufig 20 % der begünstigten Arbeitskosten als Steuerbonus nutzen – das senkt Ihre Einkommensteuer direkt (nicht nur das Einkommen).
Wenn die Reinigung in Ihrem privaten Haushalt stattfindet, können Sie häufig 20 % der begünstigten Arbeitskosten steuerlich geltend machen – als direkten Abzug von Ihrer Einkommensteuer (bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen).
Damit das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, zählt vor allem eins: saubere Nachweise (Rechnung + unbare Zahlung).
Glanz und Pflanz reinigt zuverlässig – und Sie erhalten eine Rechnung, bei der die relevanten Posten für § 35a EStG klar nachvollziehbar ausgewiesen sind.
Wenn die Reinigung in Ihrem privaten Haushalt stattfindet, können Sie häufig 20 % der begünstigten Arbeitskosten als Steuerbonus nutzen – das senkt Ihre Einkommensteuer direkt (nicht nur das Einkommen).
Privater Haushalt, Rechnung vorhanden, unbar bezahlt (Überweisung/Lastschrift) und der Arbeitsanteil ist erkennbar. Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – Material zählt nicht.
Glanz und Pflanz reinigt zuverlässig und stellt die Rechnung so aus, dass die relevanten Posten klar nachvollziehbar sind. So haben Sie Rechnung + Zahlungsbeleg ordentlich beisammen – ohne Stress beim Nachweis.
Unsicher, ob Ihre Reinigung steuerlich „passt“?
Schildern Sie kurz Objekt, Ort und Wunschleistung. Wir sagen Ihnen offen, welche Leistungen im privaten Haushalt typischerweise sauber nachweisbar sind – und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.
Entscheidend sind zwei Punkte:
Wenn Sie uns kurz sagen, wo gereinigt wird und was genau ansteht, sagen wir Ihnen vorab offen, ob das typischerweise in Richtung § 35a EStG passt.
Typische Beispiele, die im Haushalt häufig anerkannt werden:
Kurze Info reicht: Ort, Objekt (Wohnung/Haus) und welche Leistung Sie wünschen.
Sie erhalten eine klare Rückmeldung, ob die Reinigung im privaten Haushalt in der Regel unter § 35a EStG fällt – und im Anschluss ein transparentes Angebot.
✅ Begünstigt (typisch):
❌ Nicht begünstigt:
Ja – oft über Nebenkosten (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister).
Wichtig: Mieter können § 35a EStG grundsätzlich auch nutzen, selbst wenn sie den Vertrag mit dem Dienstleister nicht selbst abgeschlossen haben.
Weitere Bewertungen finden Sie bei Google MyBusiness
Wir sagen Ihnen ehrlich, was typischerweise anerkannt wird.
Schreiben Sie uns kurz, wo gereinigt werden soll und was genau ansteht. Danach bekommen Sie eine transparente Einschätzung und ein Angebot ohne versteckte Posten.
Die aktuellen Infos auf der Seite zu unseren Gebäudereinigungsdiensten beruhen auf bewährten Qualitätsstandards und wurden vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft.